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AfD Verbot JETZT! ### Petition am Infostand unterzeichnen! Samstag, 10–13 Uhr in der Innenstadt ###

Werde wirksam: “AfD-Verbot jetzt”

Gemeinsam mit zahl­rei­chen wei­te­ren zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteur:innen for­dern wir: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung müs­sen end­lich ihrer Verantwortung gerecht wer­den und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein­lei­ten!

Komm sams­tags in die Innenstadt an unse­ren Infostand und betei­li­ge Dich mit Deiner Unterschrift! Wir sind von 10–13 Uhr vor Ort. Mehr zum Infostand.

Mit dei­ner Unterschrift appel­lierst Du an die Landesregierung und die Abgeordneten im NRW-Landtag und des Bundestags das Verbotsverfahren in die Wege zu lei­ten.

Wie läuft ein Verbotsverfahren ab? Und wor­auf kommt es an?
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD kön­nen der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung bean­tra­gen – sowohl ein­zeln als auch gemein­schaft­lich. Die Antragsschrift muss unter Berücksichtigung von öffent­lich gewon­nen Informationen (z.B. öffent­li­chen Äußerungen) dar­le­gen, war­um die Partei “nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger dar­auf aus­geht, die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grundordnung zu beein­träch­ti­gen oder zu besei­ti­gen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefähr­den” (Art. 21 Abs. 2 GG). Nach einem Vorverfahren erhebt und prüft der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in münd­li­chen Verhandlungen Beweise dafür, dass die AfD ver­fas­sungs­wid­rig ist. Am Ende müs­sen sechs von acht Verfassungsrichter:innen den Verbotsantrag für begrün­det hal­ten – umge­kehrt kön­nen schon drei Richter:innen ein Verbot ver­hin­dern.

Weitere Infos zur bun­des­wei­ten Aktion fin­det Du auf der Website: afd-verbot.jetzt