Gemeinsam mit zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur:innen fordern wir: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten!
Komm samstags in die Innenstadt an unseren Infostand und beteilige Dich mit Deiner Unterschrift! Wir sind von 10–13 Uhr vor Ort. Mehr zum Infostand.
Mit deiner Unterschrift appellierst Du an die Landesregierung und die Abgeordneten im NRW-Landtag und des Bundestags das Verbotsverfahren in die Wege zu leiten.
Wie läuft ein Verbotsverfahren ab? Und worauf kommt es an?
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen – sowohl einzeln als auch gemeinschaftlich. Die Antragsschrift muss unter Berücksichtigung von öffentlich gewonnen Informationen (z.B. öffentlichen Äußerungen) darlegen, warum die Partei “nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden” (Art. 21 Abs. 2 GG). Nach einem Vorverfahren erhebt und prüft der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in mündlichen Verhandlungen Beweise dafür, dass die AfD verfassungswidrig ist. Am Ende müssen sechs von acht Verfassungsrichter:innen den Verbotsantrag für begründet halten – umgekehrt können schon drei Richter:innen ein Verbot verhindern.
Weitere Infos zur bundesweiten Aktion findet Du auf der Website: afd-verbot.jetzt