
Werde wirksam: “AfD-Verbot jetzt”
Gemeinsam mit zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur:innen fordern wir: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten!
Wir appellieren an die Mitglieder des Landtags NRW und die Landesregierung NRW
Treten Sie dafür ein, dass der Bundesrat gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht beantragt, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD durchzuführen.
Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags aus NRW: Ergreifen Sie dazu im Bundestag die Initiative! – JETZT!
Komm samstags in die Innenstadt an unseren Infostand und beteilige Dich mit Deiner Unterschrift! Wir sind von 10:30–12:30 Uhr vor Ort. Mehr zum Infostand.
Wie läuft ein Verbotsverfahren ab? Und worauf kommt es an?
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen – sowohl einzeln als auch gemeinschaftlich. Die Antragsschrift muss unter Berücksichtigung von öffentlich gewonnen Informationen (z.B. öffentlichen Äußerungen) darlegen, warum die Partei “nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden” (Art. 21 Abs. 2 GG). Nach einem Vorverfahren erhebt und prüft der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in mündlichen Verhandlungen Beweise dafür, dass die AfD verfassungswidrig ist. Am Ende müssen sechs von acht Verfassungsrichter:innen den Verbotsantrag für begründet halten – umgekehrt können schon drei Richter:innen ein Verbot verhindern.
Weitere Infos und zur Aktion in Nordrhein-Westfalen findest du hier: nrw-appell-afd-verbot.de
Infos zur bundesweiten Aktion findet Du auf der Website: afd-verbot.jetzt