Autor: Fred Erik
Werde wirksam: “AfD-Verbot jetzt”
Gemeinsam mit zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur:innen fordern wir: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung müssen endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten!
Wir appellieren an die Mitglieder des Landtags NRW und die Landesregierung NRW
Treten Sie dafür ein, dass der Bundesrat gemäß Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht beantragt, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD durchzuführen.
Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestags aus NRW: Ergreifen Sie dazu im Bundestag die Initiative! – JETZT!
Komm samstags in die Innenstadt an unseren Infostand und beteilige Dich mit Deiner Unterschrift! Wir sind von 10:30–12:30 Uhr vor Ort. Mehr zum Infostand.
Wie läuft ein Verbotsverfahren ab? Und worauf kommt es an?
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen – sowohl einzeln als auch gemeinschaftlich. Die Antragsschrift muss unter Berücksichtigung von öffentlich gewonnen Informationen (z.B. öffentlichen Äußerungen) darlegen, warum die Partei “nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden” (Art. 21 Abs. 2 GG). Nach einem Vorverfahren erhebt und prüft der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in mündlichen Verhandlungen Beweise dafür, dass die AfD verfassungswidrig ist. Am Ende müssen sechs von acht Verfassungsrichter:innen den Verbotsantrag für begründet halten – umgekehrt können schon drei Richter:innen ein Verbot verhindern.
Weitere Infos und zur Aktion in Nordrhein-Westfalen findest du hier: nrw-appell-afd-verbot.de
Infos zur bundesweiten Aktion findet Du auf der Website: afd-verbot.jetzt
Vortrag und Diskussion zum Holocaust-Gedenktag
„Deshalb habe ich immer versucht, nicht richtig hinzusehen“
Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau von der Roten Armee befreit.
Seit 1996 ist der 27. Januar ein deutscher, seit 2005 ein internationaler Gedenktag für die Opfer des Holocaust.
Wir gedenken der mindestens 1,1 Millionen Toten von Auschwitz, der insgesamt fast 6 Millionen ermordeten Jüdinnen*Juden und unzähliger weiterer Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen. Aber wie?
Wie geht „richtiges“ Gedenken? Wie erinnert man sich an Menschen, die vor über 80 Jahren ermordet wurden, die wir nie gekannt haben? Welche Verantwortung erwächst daraus für uns heute? Und reichen dafür ein oder zwei Gedenktage im Jahr aus?
Roland Vossebrecker möchte mit seinem Gedenkvortrag Fragen aufwerfen und zur Diskussion einladen. Für ihn steht fest: Zum Gedenken muss das Lernen kommen.
Referent Roland Vossebrecker (1965) ist Musiker. Seit 2015 spielt er regelmäßig Benefizkonzerte, auf diesem Wege konnte er bereits über 150.000 Euro für die Hilfsorganisation Oxfam und die Welthungerhilfe einspielen.
Neben seiner musikalischen Tätigkeit engagiert sich Roland Vossebrecker in der Bildungsarbeit zur Holocaust-Thematik, in der Initiative KlimaGerecht Leben (IKGL) und im Verein Bergisch Gladbach für Demokratie und Vielfalt e. V. (DeVi).
Anlässlich des Holocaust-Gedenktages findet dieser Vortrag unseres Vorsitzenden Roland Vossebrecker im Himmel & Ääd statt.
Eintritt frei, Spenden werden gern gesehen.
Weitere Infos, sowie online Anmeldung auf der Website von Himmel un Ääd.
Himmel & Ääd
Altenberger-Dom-Str. 125
51467 Bergisch Gladbach
Website: www.himmel-un-aeaed.de
Instagram: @himmel_un_aeaed_schildgen
Erreichbar per ÖPNV
Haltstelle Bergisch Gladbach Schildgen Kirche
Buslinien 222, 227, 434
Fahrplanauskunft
* Danke an Himmel un Ääd für die Bereitstellung der Veranstaltungsbeschreibung.


